Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt zum Veranstaltungsgelände, die durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich dazu legitimiert ist. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

Für Sach- oder Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Zurücknahme der Karten erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung bis 2 Wochen nach Konzertdatum. Bei Änderung des Programms aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Künstlers) entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Kaufen Sie Ihre Karten nur an den autorisierten Vorverkaufsstellen.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, Rauschmittel, mitgebrachte alkoholische Getränke, Waffen – aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände sowie Tiere untersagt. Weiterhin sind Glasflaschen, Glasverpackungen, Kanister, Dosen, Plastikflaschen und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen, Klappstühle, sonstige schwere Behältnisse und Regenschirme mit Metallspitzen auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt. Kein Problem hingegen ist das Mitbringen von nicht-alkoholischen Getränken in PET Flaschen bis 0,5 Liter und Tetrapaks bis 1 Liter pro Person.

Das Mitbringen von professionellen Tonaufnahmegeräten, Film- und Videokameras ist untersagt. Ton-, Film- und Videoaufnahmen auch für den privaten Gebrauch sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Eine von der Regel abweichende Fotoerlaubnis ist unter besonderen Umständen und nach vorheriger Absprache möglich.

Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Besucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt, gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, sexistische oder rassistische Handlungen vornimmt oder solche Haltungen mündlich bzw. durch das Tragen von rechtsextremen Symbolen kundtut. Dies führt zum Veranstaltungsverbot und gegebenenfalls zum Hausverbot. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, von seinem Hausrecht jederzeit Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen.

Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst, dass Konzerte eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Daher wird den Konzertbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheits-schäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen.

Zur Veranstaltung ist freie Platzwahl und es besteht kein Sitzplatzanspruch.

Gerichtsstand ist Leipzig.

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EVENT PARK GmbH,
Geschäftsbereich EmiR Entertainment, Zur Weißen Mark 1 , 04249 Leipzig

Wichtige Informationen:
Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Veranstaltung über Anreise- und Parkmöglichkeiten. Informationen hierzu finden Sie unter www.schwarzenberg-festival.de.